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Die Kriminalstatistik der DDR registrierte über Jahrzehnte eine für internationale Verhältnisse erstaunlich gleichbleibend geringe Kriminalitätsrate. So lag die Belastungsziffer pro Jahr durchschnittlich bei 750 Straftaten pro 100000 Einwohner:

 

 

Zeitraum

Belastungsziffer

 

1950 bis 1959
1960 bis 1969
1970 bis 1979

 

1981
1982
1983
1984
1985
1986
1987

878
776
739

 

730
720
735
715
681
666
690

 

 


Im Vergleich dazu lag die Kriminalitätsbelastung anderswo beträchtlich höher, wie folgende Länder ausweisen:

 

Großbritannien
Bundesrepublik
Frankreich
Österreich
Italien

7031 Straftaten pro 100000 Einwohner

6755

6724

5186

3466

 

 

Beispielsweise wurde - bezogen auf 100000 Einwohner - in der DDR jährlich nur 1 vorsätzliches Tötungsverbrechen verübt. Die Häufigkeit für diese Deliktgruppe überstieg in der Bundesrepublik dagegen das fünffache.
Im internationalen Vergleich schnitt daher die DDR mit ihrer geringen Kriminalitätsbelastung sehr günstig ab.

 

Dafür gab es verschiedene Gründe


Der Ehrgeiz der SED und der DDR-Regierung lag darin, nachzuweisen, dass die Kriminalitätsbelastung unter sozialistischen Bedingungen gesetzmäßig ständig abnahm. Zentralistische Verwaltungsstrukturen, hohe Polizeipräsenz, ein enges Netz an gesellschaftlichen Sicherheitssystemen, nahezu perfekte Personenkontrollen, ein ausgefeiltes polizeiliches Meldesystem und geschlossene Grenzen führten über die Jahre hinweg in der Tat zu einem Rückgang der Kriminalität, selbst wenn statistische Angaben, wie allenthalben üblich, gelegentlich durch ausgeklügelte Zuordnungen verfälscht wurden.

Für das internationale Verbrechen blieb die DDR wenig attraktiv. Ganze Deliktgruppen der organisierten Kriminalität wie Drogenhandel, Geiselnahme, länderübergreifende Wirtschaftsdelikte usw., deren beängstigendes Ausmaß heute bereits eine ernste Gefahr für die Gesellschaft bedeutet, fehlten deshalb im Kriminalitätsbild der DDR.


Bestimmte Formen häufig auftretender Delikte mit geringem Schaden, einfachen Begehungsweisen und geringer Tatintensität wie z.B. unberechtigte
Kraftfahrzeugbenutzung, Hausfriedensbruch, einfacher Diebstahl,
Sachbeschädigung, wurden Verfehlungen genannt. Sie waren keine Straftaten und blieben daher außerhalb der Kriminalstatistik.
Verfehlungen wurden, wie im Falle kleiner Ladendiebstähle, durch die, wie es in der entsprechenden Verordnung hieß, "leitenden Mitarbeiter der Verkaufseinrichtungen" selbst geahndet oder es entschieden über sie die sog. Gesellschaftlichen Gerichte (Schiedskommissionen in den Wohngebieten oder betriebliche Konfliktkommissionen).

 

Die geringe Kriminalitätsbelastung erklärt sich aber auch aus dem humanistischen Anspruch der DDR, die Kriminalität schrittweise aus dem Leben der Gesellschaft zu verdrängen, der, wenn er letztlich eine Vision bleiben musste, immerhin vielfältige, ehrliche Bemühungen hervorbrachte.

 

Schließlich wurden mit der Ablösung des seit 1871 in Deutschland gültigen Strafgesetzbuches durch das 1968 in Kraft getretene sozialistische Strafgesetzbuch der DDR andere, gemeinhin traditionell eigenständige Tatbestände, wie z. B. die Prostitution oder die Kindestötung, die nicht in das Bild der sozialistischen Menschengemeinschaft passten, aus ideologischen Gründen kurzerhand dadurch kaschiert, dass man sie in anderen, unverfänglichen Tatbeständen wie asoziale Lebensweise oder Totschlag untergehen ließ. Systemtypische Delikte, die vorrangig den Schutz der Staatsordnung und der Wirtschaft betrafen, auf die die sozialistische Rechtsordnung besonders sensibel reagierte, bereicherten hingegen das Strafgesetzbuch.

 

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